Unfallschaden selbst zahlen, um Rückstufung zu vermeiden?

Ein Autounfall ist besonders ärgerlich, wenn man als Verursacher einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts verliert und der Beitrag zur Kfz-Versicherung dann über Jahre hinweg steigt. Daher kann es sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu zahlen. Aber wann genau lohnt sich das?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die man an fremden Fahrzeugen verursacht, während die Vollkasko für selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Wagen zahlt. Muss der Versicherer einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden regulieren, wird der Schadenfreiheitsrabatt des Kunden gekürzt und der Versicherungsbeitrag steigt im Folgejahr deutlich an. Selbst bei zukünftig unfallfreier Fahrt dauert es mehrere Jahre, bis die alte Schadenfreiheitsklasse wieder erreicht ist, das kostet aufsummiert viel Geld. Um den Rabatt nicht zu verlieren, kann es daher günstiger sein, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen. Den genauen Betrag, den man maximal selbst übernehmen sollte, kann man sich vom Kfz-Versicherer ausrechnen lassen, abhängig vom bisher erreichten Rabatt und den Rückstufungsregeln des jeweiligen Tarifs. Die Berechnung, die der Versicherer schickt, kann dann als Entscheidungshilfe dienen. Kundenfreundliche Versicherer informieren nach einem Schaden automatisch, ob sich das Selbstzahlen lohnt.

Als Faustregel gilt: Schäden bis etwa 1.000 Euro kann man selbst übernehmen, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Das ist auch möglich, wenn der Versicherer den Schaden bereits bezahlt hat, da man bis zum Jahresende Zeit hat, das Geld an den Versicherer zurückzuzahlen. Unser Tipp: Viele Kfz-Versicherer bieten gegen bezahlbaren Beitragsaufschlag von wenigen Prozent Tarife mit so genanntem Rabattschutz an. Kommt es dann zu einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, springt der Versicherer finanziell ein, verzichtet aber auf eine Beitragserhöhung. Erst wer mehr als einen Schaden meldet, wird trotz Rabattschutz zurückgestuft.

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