Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld II benötigt, muss zuerst sein Vermögen aufbrauchen. Das gilt nicht für die Altersvorsorge: Private Rentenversicherungen sind bis zu einem Betrag von 750 Euro pro Lebensjahr geschützt. Auch frei verfügbares Vermögen lässt sich kurzfristig in eine ALG-II-sichere Privatrente umwandeln.
Wer seinen Job verliert und länger keine neue Arbeit findet, ist oft auf ALG II angewiesen, wenn das Arbeitslosengeld I endet. Bevor ein Anspruch auf ALG II entsteht, muss bestehendes Vermögen aber bis auf einen geringen Freibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für den Lebensunterhalt verwendet werden. Ausnahme: Kapital für die Altersvorsorge ist bis zu einer Höhe von 750 Euro je Lebensjahr vor der Anrechnung auf ALG II geschützt. Das gilt auch für private Rentenversicherungen, sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass die Verwertung des Vermögens durch Rückkauf, Beleihung oder Vertragskündigung vor Vollendung des 62. Lebensjahres unwiderruflich ausgeschlossen ist. Als 35jähriger kann man auf diese Weise bis zu 26.250 Euro mit einer privaten Rentenversicherung ansparen und als 58jähriger sogar 43.500 Euro, ohne das Vorsorgekapital antasten zu müssen, falls man Arbeitslosengeld II braucht. Bei Ehepaaren wird das Alter zusammengezählt. Sind beide Partner beispielsweise 50 Jahre alt, dürfen sie zusammen 75.000 Euro unantastbares Vermögen für die Alterssicherung besitzen.
Besonders vor Verwertung geschützt ist die Riester-Rente, denn als Schonvermögen zählt hier der staatlich geförderte Höchstbeitrag von 2.100 Euro im Jahr. Beispiel: Wer seit 2008 den Höchstbetrag in eine Riester-Rente eingezahlt und die vollen staatlichen Zulagen kassiert hat, darf im Jahr 2017 ein Riester-Schonvermögen von 18.900 Euro behalten, falls er ALG II benötigt. Tipp: Wer nicht ausschließen kann, vor Rentenbeginn noch arbeitslos zu werden, kann frei verfügbares Vermögen auch kurzfristig per Einmalzahlung in eine ALG-II-sichere Privatrente umwandeln.