Immer wieder kommt es zu Betrügereien mit Lastschriften, die Täter sind oft Profis. Sie kaufen persönliche Bankdaten in großen Mengen illegal im Internet und buchen dann – getarnt etwa als Glücksspielanbieter – Geld von den Bankkonten der Betroffenen ab. Doch das Geld ist nicht weg, denn als Kontoinhaber kann man es ohne viel Aufwand kostenfrei zurückbuchen lassen.
Eine SEPA-Lastschrift kann praktisch jeder veranlassen, der die Kontodaten eines fremden Girokontos kennt. Im Normalfall verlangen Banken vom Zahlungsempfänger heute keinen schriftlichen Einzelnachweis mehr, dass er tatsächlich zum Einzug berechtigt ist, das wäre in Zeiten des Interneteinkaufs per Mausklick nicht mehr praktikabel. Panik ist trotzdem nicht angezeigt, wenn ein Betrüger illegal Geld vom Konto abgebucht hat, denn unberechtigte Lastschriften muss die die Bank zurückbuchen, wenn man sie dazu auffordert. Die Banken halten zu diesem Zweck entsprechende Formulare bereit, im Online-Banking häufig unter dem Menüpunkt „Lastschrift widerrufen“. Die Kosten der Rückbuchung trägt der Veranlasser der unberechtigten Lastschrift, dem Geschädigten dürfen dafür keine Gebühren berechnet werden. Weitere Folgen braucht man nicht zu fürchten, denn im Streitfall müsste der Abbuchende nachweisen, dass die Lastschrift tatsächlich rechtmäßig war. Die angebliche Zustimmung am Telefon zählt im Zweifel nicht als Beweis.
Nach einer missbräuchlichen Lastschrift hat man 13 Monate Zeit, um die Kontobelastung zurückbuchen zu lassen, das regelt die EU-weit gültige SEPA-Verordnung. Diese Frist gilt allerdings nur für unberechtigte Lastschriften, die vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurden. Hat man dem Abbuchenden zum Beispiel im Rahmen eines Online-Kaufs eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt, kann man die Rückbuchung nur innerhalb von 8 Wochen veranlassen.